Kritik, Unterstützung und rechtliche Fragen
Kaum war das „Deutsch-Gebot“ in den sozialen Medien aufgetaucht, prallten die Meinungen hart aufeinander. Manche Nutzer sprechen von Diskriminierung und werfen dem Betreiber eine „sprachliche Barrierepolitik“ vor. Andere wiederum begrüßen den Schritt, da Sicherheitsregeln schließlich nur greifen, wenn sie verstanden werden.
Juristen verweisen darauf, dass private Betreiber grundsätzlich Hausrecht ausüben dürfen – solange sie keine Personengruppe willkürlich ausschließen. Ein Sprecher des Bads betont, man stelle niemanden auf eine „Sprachwaage“; es gehe lediglich darum, gefährliche Missverständnisse zu vermeiden. Ein Rechtsstreit ist bislang nicht anhängig, doch mehrere Interessenverbände beobachten das Verfahren genau.
Die vollständige Kochanleitung finden Sie auf der nächsten Seite oder durch Klicken auf die Schaltfläche „Öffnen“ (>). Vergessen Sie nicht, den Beitrag mit Ihren Freunden auf Facebook zu teilen.
