Brüssel und Berlin im Regel-Dschungel

Rechtlich stützt sich das Vorgehen der Städte auf Artikel 14 der EU-Freizügigkeitsrichtlinie, der Mitgliedstaaten erlaubt, Personen ohne ausreichende Eigenmittel die Aufenthaltsfreiheit zu entziehen. Das Bundesinnenministerium sieht die Kommunen dabei in der Pflicht, „konsequent, aber verhältnismäßig“ zu handeln.
Gleichzeitig arbeitet die Bundesregierung an einer Sozialstaatsreform, die strengere Zugangsregeln für EU-Ausländer vorsieht – inklusive digitaler Einkommensabgleiche. Brussel beobachtet die deutschen Einzelfälle aufmerksam, mahnt aber die Einhaltung unionsrechtlicher Garantien an.
Und was bedeutet all das konkret für die Menschen, die jetzt ihren Leistungsbescheid verloren haben?
Die vollständige Kochanleitung finden Sie auf der nächsten Seite oder durch Klicken auf die Schaltfläche „Öffnen“ (>). Vergessen Sie nicht, den Beitrag mit Ihren Freunden auf Facebook zu teilen.
