Der 5,5-Stunden-Trick

Das deutsche Sozialrecht übernimmt eine EU-Formel: Wer mindestens 5,5 Stunden pro Woche arbeitet, erhält Arbeitnehmerstatus – und damit vollen Sozialleistungsanspruch. Genau hier setzten findige Vermittler an, arrangierten Mini-Jobs oder Scheinanstellungen, die gerade so den Schwellenwert erfüllten.
Für viele kommunale Jobcenter bedeutete das jahrelang hohe Ausgaben bei kaum überprüfbarer Erwerbstätigkeit. Jetzt kontern die Städte mit verstärkten Kontrollen, Lohnnachweisen und Hausbesuchen, um Scheinarbeit zu enttarnen.
Welche Stadt griff dabei am härtesten durch?
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